Nachlass - mit dem Erbe Gutes tun

Sie machen sich Gedanken, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll? Sie erwägen die hospizliche Arbeit an der Bergstraße über Ihren Tod hinaus zu unterstützen? Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass das Vermögen, das Sie im Laufe Ihres Lebens aufgebaut haben, ausschließlich entsprechend Ihrem Willen eingesetzt wird.

Wenn Sie keine Regelungen treffen, gilt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte gesetzliche Erbfolge.

Gesetzliche Erbfolge

  • Wenn es kein Testament gibt, das eine andere Reihenfolge vorsieht, oder ein Testament ungültig ist, wird das Erbe entsprechend den Verwandtschaftsverhältnissen aufgeteilt.
  • Wenn Ehepartner/eingetragene Lebenspartner oder Kinder unter den Nachkommen sind, wird der Nachlass unter diesen aufgeteilt.
  • Gibt es diese nicht, sind die nächsten Erben die Eltern und Geschwister der verstorbenen Person beziehungsweise deren Kinder. Sollte es diese auch nicht geben, erben Großeltern, Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen oder deren Nachkommen.
  • Gibt es keine Angehörigen, geht ohne Testament der Nachlass an das Bundesland des letzten Wohnortes.

Das Testament - allein Ihr Wille zählt

Mit einem Testament legen Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen zur Aufteilung Ihres Vermögens fest.

Die Erbschaft

Sie bestimmen in Ihrem Testament nicht nur, wer Sie beerbt, sondern Sie können festlegen, wie und wofür Ihr Geld eingesetzt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass Ihrem Willen entsprechend verwendet wird. Ihr Erbe wird Ihr Rechtsnachfolger, deshalb ist es wichtig, dass Sie ihn klar und eindeutig benennen.

Wünschen Sie, dass Ihr Nachlass der Hospizarbeit an der Bergstraße zugutekommt? Dann bestimmen Sie als Erbin die Hospiz-Stiftung Bergstraße oder eine unserer beiden anderen Einrichtungen.

Die Hospiz-Stiftung Bergstraße als Erbin

Wir sichern Ihnen zu, dass wir uns gewissenhaft, voller Respekt und mit größter Sorgfalt um Ihren Nachlass kümmern werden. Wir werden alle erforderlichen Schritte einleiten, um die Auflösung Ihres Haushaltes, die Kündigung von Verträgen und Versicherungen, die Grabpflege oder das Erfüllen von Vermächtnissen sicherzustellen und in Ihrem Sinne handeln.

Das Vermächtnis

Sie möchten in Ihrem Testament ein Vermächtnis aussetzen, also einen festgelegten Sach- oder Geldwert aus der Erbmasse herausnehmen und einer bestimmten Person zukommen lassen? Dann müssen Sie im Testament zuerst Ihre Erben festlegen und dann die Vermächtnisnehmer auflisten, denn der Erbe ist nach Ihrem Tod für die Erfüllung der Vermächtnisse verantwortlich.

Wenn Sie überlegen, die Hospiz-Stiftung Bergstraße in Ihrem Testament zu berücksichtigen, dann melden Sie sich bei uns. Wir können dann, bei Bedarf mit Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Notarin, bestehende Fragen klären. Selbstverständlich behandeln wir ein solches Gespräch vertraulich.

Hospiz-Stiftung Bergstraße, Am Wambolterhof 4-6, 64625 Bensheim

Bei Fragen wenden Sie sich an:


Christiane Barthel
06251 98945-0 c.barthel@hospiz-bergstrasse.de

Christiane Barthel

Was gehört zu einem Nachlass?

Ein Nachlass besteht aus dem vorhandenen Barvermögen, allen Sachwerten, Grundstücken und Immobilien, dem Aktiendepot und auch den Darlehensansprüchen. Auch Schulden gegenüber Dritten und Verpflichtungen aus Verträgen, z. B. ein Mietvertrag gehören zur Erbmasse.

Wie können Sie Ihren letzten Willen formulieren?

Ein Testament sollte klar formuliert sein und Ihnen zugeordnet werden können. Sie können es selbst handschriftlich verfassen. Notare helfen Ihnen bei der rechtssicheren und beweiskräftigen Formulierung, beraten und klären über Bedingungen und Konsequenzen der jeweiligen Vorstellungen auf.

Welche Ausnahmen gelten für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer?

Gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die Hospiz-Stiftung Bergstraße.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Testament aufgefunden wird?

Es ist ratsam, ein Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Ein amtlich verwahrtes Testament kann nicht verfälscht oder vernichtet werden. Auch wenn Sie Ihr Testament handschriftlich erstellt haben, können Sie eine solche Verwahrung veranlassen. Wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Amtsgericht. Ein beim Notar erstelltes Testament wird grundsätzlich amtlich verwahrt.

Wer kann bei der Erstellung eines Testaments helfen?

Sie können nach notarieller Beratung einen entsprechenden Text verfassen. Nach der Erstellung des Testamentes kümmert sich das Notariat auch um die amtliche Aufbewahrung Ihres Testamentes.

Wie kann ein Testament geändert werden?

Sie können ein einmal verfasstes Testament nachträglich ergänzen, ändern oder widerrufen und so an veränderte Lebensumstände anpassen.

Kann eine unserer Einrichtungen als Bevollmächtigte in eine Vorsorgevollmacht eingetragen werden?

Als Bevollmächtigten sollten Sie jemanden auswählen, zu dem Sie ein persönliches Vertrauensverhältnis haben. Zwar sind unsere Einrichtungen juristische Personen, wenn Sie aber eine davon einsetzen, ist nicht klar, welcher Mensch damit gemeint ist. Auch MitarbeiterInnen sollten Sie nicht einsetzen, da nicht klar ist, wer im Bedarfsfall in unserem Team arbeitet. 

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Erben und Vererben?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine sehr informative Broschüre Erben und Vererben – Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht“ herausgebracht .