Liebe Mitglieder,
nachdem die
für März vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung abgesagt werden musste,
hatte Sie der Vorstand mit Schreiben vom 14. Mai dieses Jahres über die
zwischenzeitliche Entwicklung und wichtige Themen informiert.
Aufgrund der
seitherigen Abschwächung des Pandemie-Verlaufs und der schrittweisen Lockerung
der Kontaktbeschränkungen halten wir es für vertretbar, die Mitgliederversammlung
nachzuholen und laden hiermit sehr herzlich ein für den
02. September 2020, 19:00 Uhr,
Dorfgemeinschaftshaus Schwanheim, Weyrichstr. 23, 64625 Bensheim-Schwanheim.
Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Nachricht.
Unter TOP 7 wird eine Änderung von § 7 Absatz 2 der Satzung
vorgeschlagen. Zweck der Änderung ist es, die Zahl der vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder zu erweitern, um es nach Einführung des Vier-Augen-Prinzips
nicht zu Engpässen kommen zu lassen. Konkret wird vorgeschlagen:
- Aktuelle Fassung von § 7 Abs. 2
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und
den Beisitzern. Der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister
vertreten den Verein jeweils zu zweit gerichtlich und außergerichtlich
gemäß § 26 BGB. - Vorgeschlagene Neufassung
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und
den Beisitzern. Jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB. Eines
davon muss der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister
sein.
Sollten Sie Anträge für die Tagesordnung haben, so empfehlen wir, diese
bis spätestens 21.08.2020 per Mail an post@hospiz-verein-bergstrasse.de zu
richten oder schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen.
Zur
Durchführung der Versammlung möchten wir noch folgende Hinweise geben:
- Der vorgesehene Tagungsort
bietet die Möglichkeit, die Versammlung – unter Einhaltung der
vorgeschriebenen Standards - mit bis zu 50 Teilnehmern abzuhalten. Wir
halten es für äußerst unwahrscheinlich, dass diese Zahl erreicht wird und
rechnen mit deutlich weniger Teilnehmern.
- Die beigefügte Tagesordnung
enthält nur diejenigen Punkte, die aufgrund der Vereinssatzung einen
Mitgliederbeschluss erfordern oder die für die Führung des Vereins
bedeutsam sind wie z.B. die vorgeschlagene Satzungsänderung. Die
Tagesordnung kann demnach gegenüber dem Termin im März gestrafft werden,
was dann auch für den Zeitrahmen gelten dürfte. Zudem verzichten wir auf
das Beisammensein zum Meinungsaustausch im Anschluss an die Versammlung.
- Natürlich freut sich der
Vorstand über jedes Mitglied, das zur Versammlung erscheint. Andererseits
respektieren wir, dass in diesem Jahr noch mehr als sonst die Teilnahme
eine Frage der persönlichen Abwägung bei jedem von Ihnen ist. Ergänzend
weisen wir darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit gemäß Satzung keine
bestimme Teilnehmerzahl voraussetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Mayer, 2. Vorsitzende
Dr. Wolfgang Mansfeld, Schatzmeister
Tagesordnung
- Begrüßung, Kurzbericht,
Feststellung von: ordnungsgemäßer Einladung, Beschlussfähigkeit,
- Versammlungsleitung und
Protokollführung
- Kassenbericht des
Schatzmeisters
- Bericht über die Kassenprüfung
- Wahl der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Vorstandswahl
- Änderung von § 7 Absatz 2 der
Satzung
- Anträge/Vorschläge der
Mitglieder