Liebe Mitglieder,

nachdem die für März vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung abgesagt werden musste, hatte Sie der Vorstand mit Schreiben vom 14. Mai dieses Jahres über die zwischenzeitliche Entwicklung und wichtige Themen informiert.

Aufgrund der seitherigen Abschwächung des Pandemie-Verlaufs und der schrittweisen Lockerung der Kontaktbeschränkungen halten wir es für vertretbar, die Mitgliederversammlung nachzuholen und laden hiermit sehr herzlich ein für den
02. September 2020, 19:00 Uhr,
Dorfgemeinschaftshaus Schwanheim, Weyrichstr. 23, 64625 Bensheim-Schwanheim.

Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Nachricht.

Unter TOP 7 wird eine Änderung von § 7 Absatz 2 der Satzung vorgeschlagen. Zweck der Änderung ist es, die Zahl der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu erweitern, um es nach Einführung des Vier-Augen-Prinzips nicht zu Engpässen kommen zu lassen. Konkret wird vorgeschlagen:

  • Aktuelle Fassung von § 7 Abs. 2
    Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und den Beisitzern. Der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils zu zweit gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB.
  • Vorgeschlagene Neufassung
    Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und den Beisitzern. Jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB. Eines davon muss der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister sein.



Sollten Sie Anträge für die Tagesordnung haben, so empfehlen wir, diese bis spätestens 21.08.2020 per Mail an post@hospiz-verein-bergstrasse.de zu richten oder schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen.

Zur Durchführung der Versammlung möchten wir noch folgende Hinweise geben:

  • Der vorgesehene Tagungsort bietet die Möglichkeit, die Versammlung – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Standards - mit bis zu 50 Teilnehmern abzuhalten. Wir halten es für äußerst unwahrscheinlich, dass diese Zahl erreicht wird und rechnen mit deutlich weniger Teilnehmern.
  • Die beigefügte Tagesordnung enthält nur diejenigen Punkte, die aufgrund der Vereinssatzung einen Mitgliederbeschluss erfordern oder die für die Führung des Vereins bedeutsam sind wie z.B. die vorgeschlagene Satzungsänderung. Die Tagesordnung kann demnach gegenüber dem Termin im März gestrafft werden, was dann auch für den Zeitrahmen gelten dürfte. Zudem verzichten wir auf das Beisammensein zum Meinungsaustausch im Anschluss an die Versammlung.
  • Natürlich freut sich der Vorstand über jedes Mitglied, das zur Versammlung erscheint. Andererseits respektieren wir, dass in diesem Jahr noch mehr als sonst die Teilnahme eine Frage der persönlichen Abwägung bei jedem von Ihnen ist. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit gemäß Satzung keine bestimme Teilnehmerzahl voraussetzt.


Mit freundlichen Grüßen

Claudia Mayer, 2. Vorsitzende

Dr. Wolfgang Mansfeld, Schatzmeister

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Kurzbericht, Feststellung von: ordnungsgemäßer Einladung, Beschlussfähigkeit,
  2. Versammlungsleitung und Protokollführung
  3. Kassenbericht des Schatzmeisters
  4. Bericht über die Kassenprüfung
  5. Wahl der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Vorstandswahl
  8. Änderung von § 7 Absatz 2 der Satzung
  9. Anträge/Vorschläge der Mitglieder


HospizVerein Bergstraße e.V.
Am Wambolterhof 4-6, 64625 Bensheim
Tel.: 06251-98945-0, , Fax: 06251-98945-29
www.hospiz-verein-bergstrasse.de
post@hospiz-verein-bergstrasse.de

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